The Zurich tax office says
Kinderdrittbetreuungskosten: Der Abzug beträgt höchstens CHF 10’100 pro Kind. Für jedes Kind, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat, können die nachgewiesenen Kosten (höchstens CHF 10’100) abgezogen werden. Das Kind muss mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt leben. Die Kosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.
and then
Kinderkrippe / Abzug für fremdbetreute Kinder
Die Voraussetzungen für einen Abzug sind in der Wegleitung zur Steuerklärung unter Ziffer 16.6 aufgeführt.
Ausbildungskosten der Kinder
Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung der Kinder gelten als Lebenshaltungskosten. Lebenshaltungskosten sind nicht abzugsberechtigt. Ebenso sind Kosten für Sportkurse, Ferienlager, Spielgruppen, Nachhilfeunterricht, Sprachschulen etc. nicht zum Abzug zuzulassen, weil die Kinderabzüge unter Ziffer 24.1 der Steuererklärung diese Kosten abdecken.
However, in the last couple of years, the tax office accepted my bills for a private kindergarten (which is mandatory education for which a public alternative exists).
Now that she is in a private primary school, would these qualify:
day care during school holidays (not a camp, but at school) afternoon care by the school school tuition school mensa I was hoping all of them but the tuition, based on what they accepted in the past years, but maybe not...
What to they allow to deduct, then, until 14 year of age?
Thanks!